Deutsche Rentenversicherung

eine*n Psychologische*r Psychotherapeut*in (m/w/div)

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 180 stationäre und 30 ganztägig- ambulante Rehabilitand*innen mit psychosomatischen, kardiologischen und psychokardiologischen Erkrankungen. Die Klinik ist führend in der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie z.B. Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierter Rehabilitation oder Rehabilitation des Post COVID-Syndroms beteiligt. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin, einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvoller Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie große kulturelle Angebote und attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten.

Ihre Aufgaben
  • Durchführen von psychotherapeutischen Einzelgesprächen und Gruppen
  • Erstellung von psychotherapeutischen Befunden für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
  • Initiieren und Auswerten von psychotherapeutischer Diagnostik
  • Anleitung und Supervision der Psycholog*innen beziehungsweise Psychotherapeut*innen in Ausbildung
Ihr Profil
  • ein mit einem Diplom oder gleichwertigem Master abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie
  • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in

Wenn Sie Freude daran haben, in einem kollegialen Team zu arbeiten, dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir bieten Ihnen
  • Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
  • Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
  • Jahressonderzahlung
  • Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarung von Familie und Beruf
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport
  • Zuschuss zum Jobticket

Die Vergütung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 14 TV DRV-Bund.

Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Kontakt

Julia Kluge