Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Sozialdienste & Zuweisende

Kostenträger

  • Rentenversicherungsträger
  • gesetzliche und private Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Beihilfestellen

Informieren Sie sich in welchen Fällen, welcher Kostenträger zuständig ist.

Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.

Sondermerkmale

  • Wir nehmen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bis zu einem Körpergewicht von 150 kg auf.

  • Wir nehmen Dialysepatientinnen und -patienten auf.

  • Unser Plus: Psycho-Kardiologie

Auf einen Blick

Wir haben alle wichtigen Infos über unsere Klinik Seehof im Klinik-Steckbrief zusammengefasst.
Digitaler Klinik-Steckbrief

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne

Reha-Zentrum Seehof